Meinen Willen mit der Spendekarte festhalten.

Auf der Spendekarte kannst du festhalten, ob du nach dem Tod Organe und Gewebe spenden willst oder nicht. Du kannst die Spende auch auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken.

Per Post.

Hier kannst du die gedruckte Spendekarte gratis bestellen. Trage einfach die gewünschte Anzahl ein und ganz schnell hast du sie im Briefkasten. Fülle die Karte aus und trage sie am besten immer auf dir. Wenn du willst, kannst du auch das Duplikat der Karte ausfüllen und es deinen Angehörigen übergeben. Dann wissen auch sie Bescheid.

Online.

Du kannst die Spendekarte hier ganz einfach online ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Wichtig: Trage die ausgedruckte Karte immer auf dir, denn deine Angaben werden nirgendwo registriert. Die Karte wird in doppelter Ausführung gedruckt. Das Duplikat ist für deine Angehörigen. Informiere sie, ob du dich für oder gegen eine Organspende entschieden hast.

 

Die Widerspruchslösung wird frühestens ab 2026 eingeführt. Die Spendekarte bleibt auch unter der neuen Regelung gültig.

Wichtiger Hinweis

Trage deine Karte stets auf dir und – ganz wichtig – teile deinen Liebsten mit, ob du spenden möchtest oder nicht. Denn falls deine Karte nicht gefunden wird, werden die Angehörigen gefragt, ob sie deinen Willen kennen. Du kannst ihnen auch das Duplikat der Spendekarte überreichen.

Noch nicht entschieden?

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Spendekarte ist so ausgestaltet, dass du mit einem «Ja» sowohl der Organ-Entnahme als auch den vorbereitenden medizinischen Massnahmen zustimmst. Denn ohne vorbereitende medizinische Massnahmen ist eine erfolgreiche Transplantation nicht möglich.
  • Falls die Spendekarte verloren geht oder nicht gefunden wird, werden die nächsten Angehörigen gefragt, ob sie den Willen der betroffenen Person kennen. Wenn nicht, werden die Angehörigen gefragt. Sie müssen bei ihrem Entscheid den mutmasslichen Willen der betroffenen Person beachten. Rede deshalb immer auch mit deinen Angehörigen und allenfalls weiteren Vertrauenspersonen über deinen Willen.
  • Übergib das Duplikat der ausgefüllten Spendekarte deinen Liebsten oder deiner Vertrauensperson.
  • Solltest du deinen Entscheid ändern, dann vernichte die alte Spendekarte, fülle eine neue aus und informiere deine Angehörigen über deinen Willen.
  • Die Angaben auf der Spendekarte werden nirgends registriert. Trage die Karte darum immer auf dir (z. B. im Portemonnaie).

Fragen zur Spendekarte?

Hier findest du die Antworten auf die häufigsten Fragen zur Spendekarte. Wenn du eine neue Frage hast, kannst du sie uns stellen:

1. Wie kann man heute seinen Willen festhalten?

Um den Willen für oder gegen die Spende von Organen oder Geweben nach dem Tod festzuhalten, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Die Spendekarte: Trage die Karte immer bei dir, z. B. im Portemonnaie. Du kannst sie auch an einem Ort hinterlegen, den die Angehörigen kennen. Auf der Spendekarte kannst du deinen Willen sehr differenziert festhalten: Du kannst angeben, ob du alle oder nur gewisse Organe oder Gewebe spenden möchtest. Du kannst eine Spende auch generell ablehnen oder den Entscheid einer Vertrauensperson übertragen. Die Angaben auf der Spendekarte werden nirgendwo sonst registriert. Die Spendekarte kannst du kostenlos auf der folgenden Website bestellen: Spendekarte bestellen. Die Broschüre mit der Spendekarte steht auch in den folgenden Sprachen zur Verfügung (kostenloser Download als PDF, kein Versand): Albanisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Englisch, Portugiesisch, Rätoromanisch, Spanisch, Tamil, Türkisch, Ukrainisch.

Die Patientenverfügung: In deiner Patientenverfügung kannst du festhalten, welchen medizinischen Massnahmen du zustimmst und welche du ablehnst, für den Fall, dass du durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selbst entscheiden kannst. Auch deinen Willen zur Organspende kannst du eintragen. Bewahre deine Patientenverfügung so auf, dass sie im Notfall gefunden wird. Verschiedene Organisationen bieten Patientenverfügungen zusammen mit einer Beratung an (z.B. die FMH)

Das Elektronische Patientendossier (EPD):  Das Elektronische Patientendossier (EPD). Im EPD kannst du Dokumente mit Informationen rund um deine Gesundheit ablegen und bestimmen, wer darauf zugreifen darf. Auch die Spendekarte kann hier hochgeladen werden. Weitere Informationen zum EPD findest du hier: Elektronisches Patientendossier (EPD) eröffnen

Auch Angehörige informieren.

Es ist möglich, dass eine schriftliche Willensäusserung unleserlich ist oder nicht gefunden wird. Dann werden die nächsten Angehörigen gefragt, ob sie den Willen der verstorbenen Person kennen. Teile deshalb deinen Willen auch den Angehörigen mit. Nur so können diese in deinem Sinne entscheiden und werden später nicht daran zweifeln, richtig entschieden zu haben. Auch unter der Widerspruchslösung werden die Angehörigen befragt werden, wenn keine schriftliche Willensäusserung gefunden wird. Angehörige können dann einer Organentnahme widersprechen, wenn dies dem mutmasslichen Willen der betroffenen Person entspricht.

2. Warum soll ich meinem Umfeld meinen Entscheid mitteilen? Ich habe doch eine Organspende-Karte.

Wenn die Spendekarte nicht gefunden wird, werden im Spital die Angehörigen gefragt. Sie müssen bei ihrer Entscheidung den mutmasslichen Willen der betroffenen Person berücksichtigen. Daher kann es sie entlasten, wenn sie Bescheid wissen.

3. Werde ich registriert, wenn ich eine Spendekarte ausfülle?

Nein, was du auf der Spendekarte einträgst, wird nirgends registriert. Es ist deshalb wichtig, dass du deine ausgefüllte Spendekarte auf dir trägst (z.B. im Portemonnaie). Informiere auch die Angehörigen über deinen Entscheid, für den Fall, dass die Spendekarte nicht gefunden wird.

4. Was ist, wenn ich meine Entscheidung ändere?

Wenn du deine Meinung änderst, füllst du eine neue Spendekarte aus und vernichtest die alte. Vergiss nicht, deine Angehörigen über deinen neuen Entscheid zu informieren.

5. Was geschieht, wenn ich Organe spenden möchte, dies aber nirgends festgehalten habe?

Wenn eine Person nicht schriftlich festgehalten hat, ob sie Organe spenden möchte, werden die nächsten Angehörigen gefragt, ob sie sich früher dazu geäussert hat. Ist der Wille nicht bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen. Sie müssen dabei jenen Entscheid treffen, den die Person vermutlich auch getroffen hätte.

6. Was geschieht, wenn ich schriftlich festgehalten habe, dass ich meine Organe spenden möchte, meine Familienangehörigen aber dagegen sind?

Das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass der Wille der verstorbenen Person dem Willen der Angehörigen vorgeht. Deshalb können in diesem Fall Organe entnommen werden.

7. Was geschieht, wenn ich meinen Willen nicht schriftlich festgehalten habe und meine Angehörigen nicht wissen, wie ich zur Organspende stehe?

In diesem Fall müssen die nächsten Angehörigen gefragt werden. Sie müssen überlegen, wie die verstorbene Person entschieden hätte, wenn sie sich noch äussern könnte.

8. Was geschieht, wenn ich meinen Willen nicht schriftlich festgehalten habe und keine Angehörigen habe, bzw. diese nicht erreichbar sind?

In diesem Fall ist eine Organentnahme verboten.

9. Kann ich meinen Spendewillen auch in einer Patientenverfügung vermerken?

Ja, das ist möglich. Es lohnt sich aber, sich dabei von einer Fachperson beraten zu lassen. Denn ist etwas unklar formuliert oder widersprüchlich, führt dies zu Verwirrung und kann bewirken, dass ein Spendewunsch nicht berücksichtigt wird.

10. Ist die Spendekarte auch im Ausland gültig?

Es ist davon auszugehen, dass eine Spendekarte in den meisten Ländern berücksichtigt wird. Es empfiehlt sich, eine Spendekarte in der Landessprache oder in Englisch auf sich zu tragen. Die Spendekarte gibt es zum selbst Ausdrucken in verschiedenen Sprachen, u.a. auch auf Englisch: Hier.

Weitere Informationen.

11. Ist es sinnvoll, den Spendewillen in einem Testament zu vermerken?

Nein. Zum Zeitpunkt, in dem das Testament eröffnet wird, ist eine Spende nicht mehr möglich.

12. Welche Bedeutung hat das Duplikat der Spendekarte?

Das Duplikat der Spendekarte dient als Gedankenstütze für die Angehörigen. Du kannst es ihnen zum Beispiel dann übergeben, wenn du mit ihnen über deinen Entscheid sprichst.